Neues Fortbildungsmodul: Impfen in der Arbeitsmedizin
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
ist wichtiger denn je.
Die Arbeitsmedizin befasst sich mit der Wechselbeziehung zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Gesundheit der Beschäftigten und ist ein klassisches ärztliches Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und Rehabilitation.
Zu den wirkungsvollsten Präventionsmaßnahmen gehören Impfungen. Die von der STIKO empfohlenen Impfungen sind medizinisch, epidemiologisch und ökonomisch sinnvoll. Trotzdem ist die Durchimpfungsrate in Deutschland immer noch unzureichend.
Die Informationen auf den nächsten Seiten sind für Ärzte und medizinisches Fachpersonal bestimmt. Daher sind sie nur mittels DocCheck-Login zu betreten.
Damit Sie Ihr Wissen rund um die Grundimmunisierung und Auffrischimpfung schnell und praxisnah vertiefen können, finden Sie jetzt neu das Fortbildungsmodul „Impfen in der Arbeitsmedizin“
Aktuelles
24.08.2010
Keine strahlenden Augen: neue Verordnung zu optischer Strahlung
Am 27. Juli ist die neue Verordnung zu Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung in Kraft getreten.
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Künstliche optische Strahlung kann Augen und Haut ernsthaft schädigen; Rötung und Verbrennungen, vorzeitige Alterung und Krebsentstehung der Haut sowie Hornhaut-, Bindehaut und Netzhautschäden der Augen sind die möglichen Folgen. Besonders gefährdet sind Menschen, die beruflich mit optischer Strahlung in Berührung kommen.
Nun hat das Kabinett der Bundesregierung eine Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche Strahlung (OStrV) beschlossen, die am 27. Juli in Kraft getreten ist – und damit die europäische Arbeitsschutz-Richtlinie 2006/25/EG zu künstlicher optischer Strahlung in deutsches Recht umgesetzt.
Optische Strahlung und damit von der neuen Regelung betroffen ist laut der Verordnung „jede elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 Nanometer bis 1 Millimeter. Das Spektrum der optischen Strahlung wird unterteilt in ultraviolette Strahlung, sichtbare Strahlung und Infrarotstrahlung.“ In der Arbeitswelt sind damit vor allem jene betroffen, die mit Lasereinrichtungen arbeiten, in der Materialbearbeitung (Schweißen, Trennen, Oberflächenbehandlung) oder in der Verarbeitung glühender Massen (zum Beispiel Metall und Glas).
Die Expositionsgrenzwerte für diese Strahlungsarten richten sich nach den jeweils aktuellen EU-Richtlinien. Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche zu kennzeichnen, in denen diese Grenzwerte überschritten werden können, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere
- alternative Arbeitsverfahren, welche die Exposition der Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung verringern,
- Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, die in geringerem Maße künstliche optische Strahlung emittieren,
- technische Maßnahmen zur Verringerung der Exposition der Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung, falls erforderlich auch unter Einsatz von Verriegelungseinrichtungen, Abschirmungen oder vergleichbaren Sicherheitseinrichtungen,
- Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen,
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,
- organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung von Ausmaß und Dauer der Exposition,
- Auswahl und Einsatz einer geeigneten persönlichen Schutzausrüstung,
- die Verwendung der Arbeitsmittel nach den Herstellerangaben.
Auch in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden „Tätigkeiten mit Exposition durch künstliche optische Strahlung“ als eigener Punkt aufgenommen.
Quellen
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen. Bundesrat, Drucksache 262/10, Verordnung der Bundesregierung
14.06.2010
TB-Screening: Tuberkulin-Test oder IGRA?
Der klassische Tuberkulin-Hauttest zum Screening auf Tuberkulose zeigt viele falsch positive Resultate. Portugiesische Arbeitsmediziner haben die Ergebnisse mit denen des Interferon-gamma Release Assay verglichen. mehr »
Menschen, die mit Kranken (oder deren Körperflüssigkeiten) arbeiten, haben ein erhöhtes Risiko sich mit Tuberkulose (TB) anzustecken. Ein Screening auf eine latente TB-Infektion ist deshalb Bestandteil arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Der herkömmliche Tuberkulin-Hauttest hat sich dabei als sensitiv, aber wenig spezifisch erwiesen: Längst nicht jede positive Reaktion ist Zeichen einer latenten Tuberkulose.
Eine portugiesische Arbeitsgruppe hat jetzt den Tuberkulin-Test (TT) mit dem Interferon-gamma Release Assay (IGRA) verglichen: Beide wurden simultan bei 1686 arbeitsmedizinischen Untersuchungen von Beschäftigten im Gesundheitswesen des Hospital de São João zwischen Mai 2007 und April 2009 angewendet, eine Röntgenaufnahme des Thorax zusätzlich angefertigt bei einem TT von mindestens 10 mm oder einem positiven IGRA, um eine aktive TB auszuschließen.
Der IGRA war bei 33,1% der Getesteten positiv, der TT zeigte bei 78,3% einen Durchmesser über 10 mm. Je größer der Durchmesser der Hautreaktion im TT, desto wahrscheinlicher war auch der IGRA positiv – bei einem Durchmesser über 15 mm waren es 49,2%. Insgesamt war aber der TT mehr als doppelt so oft positiv wie der IGRA, sodass die Kombination TT+/IGRA- häufiger vorkam als übereinstimmende negative oder positive Testergebnisse.
Bei keinem der Untersuchten mit einem TT+/IGRA- wurde während des Untersuchungszeitraums eine aktive TB festgestellt. Wiederholte BCG-Impfungen erhöhten die Häufigkeit des Testergebnisses TT+/IGRA-, auch wenn die letzte BCG-Impfung noch nicht lange zurücklag, kam diese Kombination häufiger vor.
Eine aktive TB wurde bei insgesamt 9 Studienteilnehmer(inne)n diagnostiziert – bezogen auf den Untersuchungszeitraum von 24 Monaten entspricht dies einer jährlichen Inzidenzrate von 268/100.000, passend zur hohen TB-Durchseuchung bei portugiesischen Beschäftigten im Gesundheitswesen. Alle an TB Erkrankten hatten zum Zeitpunkt der Diagnosestellung sowohl einen positiven TT als auch einen positiven IGRA.
Ausgehend von diesen Ergebnissen, empfehlen die Autorinnen und Autoren ein gestaffeltes Vorgehen beim Screening auf Tuberkulose: Zunächst als Routinetest ein TT, bei positivem Ergebnis Bestätigung mit dem IGRA.
Quellen
Costa JT et al.: Comparison of interferon-gamma release assay and tuberculin test for screening in healthcare workers. Rev Port Pneumol 2010; 16: 211-221
11.05.2010
Nachgeschlagen: Gefahrstoffe
Allein in Deutschland sind mehr als 50.000 Gefahrstoffe im Handel. Die Gefahrstoffliste des IFA enthält alle wichtigen Informationen für die Arbeitsmedizin und hilft bei der Gefährdungsbeurteilung. mehr »


